Rechte und Pflichten der Bewohner

Rechte und Pflichten der Bewohner

Recht auf Information des Bewohners

Das Altersheim – u. Pflegeheim Margoa führt eine offene und transparente Informationspolitik. Der Bewohner hat das Recht über alle laufenden Angelegenheiten informiert zu sein. Dies geschieht sporadisch mittels schriftlichen Informationsblatts. Der Bewohner darf jederzeit mündliche Auskunft verlangen.

 

Recht auf Datenschutz nach dem Datenschutzgesetz v. 1. September 2023

Persönliche Daten sind nur Personen zugänglich bei denen die Berechtigung vorliegt.  Diese Personen werden festgelegt bei der Aufnahme im Heim.

Schweigepflicht der Mitarbeiter

Die Schweigepflicht der Mitarbeiter ist vertraglich geregelt. Über Angelegenheiten, die mit dem Tätigkeitsgebiet im APH Margoa im Zusammenhang stehen sowie über persönliche Daten der Bewohner und Mitarbeiter ist das Personal zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Austritt aus dem APH Margoa. Wir halten uns ausserdem an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Recht auf Selbstbestimmung des Bewohners

Jeder Bewohner hat das Recht, sein Leben selbst bestimmt zu führen. Im Eintrittsgespräch wird auf persönliche Wünsche und Vorlieben eingegangen und wir versuchen, dies im Alltag zu ermöglichen und einzuflechten.

Schutz der persönlichen Integrität und Intimsphäre des Bewohners

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die persönliche Integrität und die Intimsphäre des Bewohners zu schützen. Unter Intimsphäre versteht jeder Mensch etwas anderes. Im Aufnahmegespräch werden die Wünsche und Bedenken der BewohnerInnen aufgenommen. Wir weisen darauf hin das wir nach dem Datenschutzgesetz und dem Erwachsenschutzrecht sorgsam mit ihren Daten und Rechten umgehen.

Die persönliche Würde jedes Bewohners soll unter allen Umständen gewahrt werden.

Recht des Bewohners in Bezug auf Entscheidungen über Behandlung und Betreuung Im APH Margoa besteht freie Arztwahl. Behandlung und Betreuung werden mit den Bewohnern besprochen und in gegenseitigem Einverständnis bei Bedarf in Absprache mit den Angehörigen ausgeführt.

Das Recht sich via Beschwerdemanagement über alle Belange, welche ein Unbehagen auslösen sich schriftlich, mit Hilfe der Angehörigen, oder durch Unterstützung Pflegender sich bei der HL / Geschäftsleitung zu beschweren. Es sind vorbereitete Formulare vorhanden. Die Formulare befinden sich im Eingangsbereich des Heimes. Bei der Übergabe des Betreuungsvertrages erhalten Sie unser Beschwerdeformular. Unsere Mitarbeitenden in der Pflege können Sie bei Bedarf unterstützen.

 

RECHTE UND PFLICHTEN DER BEWOHNER 

Freiheitseinschränkende Massnahmen werden nur sehr restriktiv eingesetzt, sie werden nur auf Verordnung und Mitsprache mit den Angehörigen und Betroffenen angewendet. Sie dienen ausschliesslich der eigenen Sicherheit der Bewohner. Diese Massnahmen werden monatlich evaluiert.

Mitbestimmung und Selbstbestimmung

Die Bewohnenden haben die Möglichkeit und das Recht in bestimmten Angelegenheiten, welche ihnen wichtig erscheinen, diese zu deklarieren und auch einzufordern. Sie können Unterstützung durch Angehörige und durch Pflegende verlangen. Sie haben die Möglichkeit diese Anliegen schriftlich zu äussern.

 

Sterben und Tod

Sterbende BewohnerInnen begleiten wir auf ihrem Weg und respektieren ein und würdevolles Lebensende. Wir begrüssen die Begleitung durch Angehörige.

Die persönlichen Wünsche der Bewohner werden schon beim Eintrittsgespräch aufgenommen, respektiert und so weit wie möglich berücksichtigt. In unserer Institution legen wir Wert auf palliative Pflege und Betreuung mit den ausgebildeten Pflegefachpersonal. Auf Wunsch wird die Sterbebegleitung durch den regionalen Besuchsdienst mit eigens dafür geschultem Personal organisiert.

 

Sterbehilfe

Das APH Margoa lehnt jede Form von aktiver und passiver Sterbehilfe ab.

Auch Suizidbeihilfe durch Dritte wird in unserem Heim nicht akzeptiert.

Eine Beratung durch Experten mit Hilfe der Angehörigen oder Pflegenden, ist gesetzlich gestattet. 

Zum Thema Freitod  – Philosophie und Anmerkungen

Das schweizerische Gesetz umrahmt eine Zulassung eines Freitods, überlässt aber den Alters- und Pflegeheimen die Gewissensfreiheit, ob dies im eigenen Heim zu ermöglichen. Aufgrund des jüdischen Religionsgesetzes, dem das APH Margoa per Statut gebunden ist, wird eine Freitodmöglichkeit im APH Margoa nicht angeboten. Das APH Margoa vertritt die Auffassung, nach der die Würde jedes einen Menschen besonders dann geschützt wird, wenn der Sterbende in Ruhe und von Mitmenschen umringt natürlich stirbt, ohne dass der Tod erzwingt oder beschleunigt wird. Diese Auffassung findet ihren Ausdruck nicht nur in der Ablehnung eines Freitods, sondern in der Wahrnehmung der Pflicht, Menschen zu ihrem Tod liebevoll zu begleiten.

Get In Touch

Feel Free Don’t Hesited To Contact With Us

Sed ut perspiciatis unde omnis iste natus error voluptatem accusantium doloremque

97%

Project Complate

Praising pain was born and I will give you complete account of the system

85%

Saticfied People’s

Praising pain was born and I will give you complete account of the system

Error: Contact form not found.

Events & Programs

We Are Arrange Many Event & Programs